Ihr Partner für die Markteinführung von In-vitro-Diagnostika
Bei MEDAGENT verstehen wir die Herausforderungen, die die IVDR (In Vitro Diagnostic Regulation) für Hersteller und Inverkehrbringer von In-vitro-Diagnostika mit sich bringt. Unser Expertenteam sorgt dafür, dass Sie alle Anforderungen der IVDR einfach und zuverlässig erfüllen können.
SCHNELL
Wir beschleunigen Ihre Marktzulassung durch effiziente Prozesse und umfassende Expertise.
Sicher
Unsere genaue Kenntnis der regulatorischen Anforderungen minimiert Fehler und Risiken.
Wirtschaftlich
Präzise Planung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und führt zu finanziellen Einsparungen.
Clever
Profitieren Sie von unserem Netzwerk und Zugang zu aktuellsten regulatorischen Informationen.
Coming soon!
MEDAGENT – Ihr strategischer Partner für Qualitätsmanagement, regulatorische Anforderungen sowie Prozess- und Softwarevalidierung und Qualitätsprüfung im Bereich der Medizinprodukte.
Mit unseren Niederlassungen in Deutschland, den USA, Brasilien und Großbritannien bieten wir Ihnen ein hochqualifiziertes Team und die notwendige Fachexpertise, um erfolgreich in internationalen Zielmärkten zu agieren. Wir begleiten Sie mit Engagement und Fachwissen von der ersten Idee bis hin zur erfolgreichen Markteinführung Ihrer Produkte und stehen Ihnen während des gesamten Produktlebenszyklus mit Beratung und Unterstützung zur Seite – für eine reibungslose, regelkonforme und nachhaltige Marktpositionierung.
Unsere Leistungen

Implementierung von QM-Systemen
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung oder Neueinführung Ihres Qualitätsmanagementsystems gemäß den IVDR-Anforderungen.

Klassifizierung von IVD-Produkten & -Software
Wir helfen Ihnen bei der korrekten Einstufung Ihrer Produkte in die Listen A, B, C und den jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren.

Technische Dokumentation
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung der Technischen Dokumentation gemäß Anhang II und III der IVDR.

Prozessvalidierung
Wir begleiten Sie durch die Qualifizierungsphasen DQ, IQ, OQ und PQ für eine lückenlose Validierung.

Unique Device Identification (UDI)
Wir implementieren die UDI-Anforderungen für Ihre IVD-Produkte und unterstützen bei der EUDAMED-Registrierung.

CE-Konformität
Wir führen Sie sicher durch das Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung.

Risikomanagement
Entwicklung einer robusten Risikomanagementstrategie gemäß ISO 14971 und Implementierung effektiver Postmarket Surveillance.
Was sind In-vitro-Diagnostika?
In-vitro-Diagnostika (IVD) sind Medizinprodukte wie Instrumente, Geräte und Reagenzprodukte, die zur Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper verwendet werden, um Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten zu gewinnen.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2017/746 (IVDR) am 26. Mai 2017 wurden die Vorgaben für In-vitro-Diagnostika (IVD) grundlegend überarbeitet und ersetzten die vorhergehende IVDD. Seitdem sind Hersteller von IVD-Produkten, die diese in der Europäischen Union (EU) in Verkehr bringen, verpflichtet, die Bestimmungen der IVDR-Verordnung zu beachten. Diese Regelung betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Benannte Stellen, Importeure, Händler sowie Labore, die als Hersteller von In-house-IVD-Produkten auftreten, Kliniken als Betreiber und Lieferanten von Laborprodukten „For Research Use Only“ (RUO) sowie Pharmaunternehmen.
Die IVDR-Verordnung stellt hohe Anforderungen an Hersteller und Inverkehrbringer von IVD-Produkten und umfasst zahlreiche komplexe und weitreichende Vorgaben. MEDAGENT ist Ihr verlässlicher Partner, der Sie durch diesen anspruchsvollen Prozess begleitet. Mit unserer Expertise in der Zulassung und Zertifizierung von IVD-Produkten helfen wir Ihnen, die IVDR-Anforderungen effizient und zuverlässig zu erfüllen – und das mit minimalem Ressourceneinsatz. Vertrauen Sie auf MEDAGENT, um Ihre IVD-Produkte gemäß der IVDR-Verordnung erfolgreich auf den Markt zu bringen.
In Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation (EU) 2017/746 (IVDR)
Die In Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation (EU) 2017/746 (IVDR) hat die regulatorischen Anforderungen für IVD erheblich verschärft. Für Hersteller bedeutet dies:
- Einführung eines risikobasierten Klassifizierungssystems
- Strengere Konformitätsbewertungsverfahren
- Detaillierte Vorgaben für die Technische Dokumentation
- Verpflichtende Unique Device Identification (UDI)
- Verstärkte Einbindung Benannter Stellen
- Notwendigkeit der Neuklassifizierung und -zertifizierung bestehender Produkte
- Anpassung des Qualitätsmanagementsystems
- Erweiterte Anforderungen an Labelling und Risikomanagement
- Umfassende Post-Market Surveillance
- Spezifische Regelungen für Software und In-house-Geräte
Die IVDR (Verordnung (EU) 2017/746) regelt den gesamten Markt der In-vitro-Diagnostika (IVD) in der Europäischen Union und richtet sich an Hersteller, Händler, Importeure, Labore, Anwender, Benannte Stellen sowie nationale Behörden. In den „Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen“ legt die IVDR präzise fest, welche Voraussetzungen In-vitro-Diagnostika erfüllen müssen, um die Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit der Produkte zu gewährleisten. Diese Anforderungen betreffen alle Phasen des Lebenszyklus eines IVD, von der Entwicklung über die Zulassung bis hin zur Marktüberwachung.
Insbesondere Hersteller von Medizinprodukten sind von der IVDR mit umfangreichen Anforderungen konfrontiert, die sowohl den Hersteller selbst als auch das IVD-Produkt betreffen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Qualitätsmanagement und Dokumentation:
Implementierung eines umfassenden QM-Systems: Ein robustes Qualitätsmanagementsystem (QMS) muss implementiert werden, um die kontinuierliche Einhaltung der IVDR-Vorgaben sicherzustellen und die Qualität der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.
Detaillierte technische Dokumentation gemäß Anhang II und III: Für jedes IVD-Produkt ist eine detaillierte technische Dokumentation erforderlich, die alle relevanten Informationen umfasst, um die Sicherheit und Leistung des Produkts nachzuweisen. Dies schließt unter anderem Produktdesign, klinische Daten und Risikoanalysen ein.
Benennung einer verantwortlichen Person für regulatorische Konformität: Ein qualifizierter Verantwortlicher muss benannt werden, der sicherstellt, dass alle regulatorischen Anforderungen gemäß der IVDR eingehalten werden. Diese Person trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Konformität und die regelmäßige Aktualisierung der technischen Dokumentation.
Hersteller von In-vitro-Diagnostika (IVD) sind verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzuführen, das nicht nur in der Entwicklung und Produktion, sondern auch in der Marktüberwachung der Produkte wirksam ist. Mit Ausnahme von Produkten der Klasse A, ist in der Regel eine Zertifizierung des QMS erforderlich.
Neben dem QMS fordert die IVDR (In-vitro-Diagnostika Verordnung) auch die Implementierung eines Risikomanagementsystems, das sicherstellt, dass über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg ein positives Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Produkts abgewogen wird.
Um die regulatorische Konformität gemäß der IVDR zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die technische Dokumentation im Einklang mit dem eigenen Qualitätsmanagementsystem erstellt wird, müssen Hersteller zudem eine verantwortliche Person benennen („Person Responsible for Regulatory Compliance”). Diese Person trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und die kontinuierliche Überprüfung der Compliance.
Die Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt produktspezifische Anforderungen, die eine Risikoklassifizierung für jedes IVD-Produkt sowie Software-IVD vorsehen. Hersteller müssen für jedes Produkt die entsprechende Risikoklasse festlegen, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden.
Die Technische Dokumentation eines IVD muss den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entsprechen, die im Anhang I der IVDR festgelegt sind, und den Anforderungen des Anhangs II IVDR gerecht werden. Um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, müssen Hersteller harmonisierte Normen und gegebenenfalls die „Common Specifications“ anwenden.
Um die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und den Nutzen des IVD zu gewährleisten, ist eine kontinuierliche Leistungsbewertung erforderlich. Wenn klinische Daten unzureichend sind, muss eine zusätzliche Leistungsstudie durchgeführt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt der IVDR ist die eindeutige Identifizierung des Produkts mittels „Unique Device Identification“ (UDI), was eine Registrierung des Produkts in der europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) zur Folge hat. Des Weiteren stellt die IVDR Anforderungen an Gebrauchsanweisungen, Begleitmaterialien und das Labeling (Aufdrucke und Verpackung).
Abhängig von der Risikoklasse des Produkts durchlaufen Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren. Bei Produkten der Risikoklassen B, C und D ist die Beteiligung einer Benannten Stelle erforderlich, um das CE-Kennzeichen zu erhalten und eine Konformitätserklärung zu erstellen. Produkte der Risikoklasse A sind hiervon ausgenommen.
Darüber hinaus verpflichtet die IVDR Hersteller von IVD, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte im Markt zu überwachen. Dies umfasst die Sammlung von Daten im Rahmen der Post-Market Surveillance und Vigilanz, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Risiken identifiziert werden, sind die Behörden unverzüglich zu informieren.
Wie bereits dargelegt, stellt die IVDR umfassende Anforderungen nicht nur an die Hersteller von IVD, sondern auch an andere Akteure im Markt, darunter Importeure, Händler, Krankenhäuser und Betreiber, Labore, die als Hersteller von In-house-IVD-Produkten tätig sind, sowie Lieferanten von Produkten „For Research Use Only“ (RUO) und Pharmahersteller. Alle diese Akteure müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IVD-Produkte im Markt zu gewährleisten.
Die IVDR-Verordnung bringt bedeutende Neuerungen mit sich und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der vorherigen IVDD-Richtlinie:
Der Geltungsbereich der IVDR-Verordnung wurde im Vergleich zur IVDD erheblich erweitert. Sie schließt nun auch Produkte mit hohem Risiko ein, die ausschließlich in einer einzelnen Gesundheitseinrichtung verwendet werden, sowie In-vitro-Diagnostika, die diagnostische Dienstleistungen erbringen – inklusive internetbasierter Services, genetischer Untersuchungen und anderer Tests, die auf die Prädisposition von Patienten für bestimmte Krankheiten oder die Wirkung von Behandlungen hinweisen.
Die IVDR führt ein neues Klassifizierungssystem ein, das auf den Risikoregeln der „Global Harmonization Task Force“ (GHTF) basiert. Dieses System unterscheidet die Risikoklassen A bis D, wobei Klasse A Produkte mit geringem Risiko und Klasse D Produkte mit dem höchsten Risiko darstellt. Die Einstufung erfolgt gemäß den Regeln zur korrekten Klassifizierung von IVD-Produkten.
Laut der IVDR müssen Hersteller von In-vitro-Diagnostika eine qualifizierte Person bestimmen, die nachweislich für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen innerhalb ihrer Organisation verantwortlich ist.
Auch die Rolle der Benannten Stellen wird durch die IVDR ausgeweitet. Das neue risikobasierte Klassifizierungssystem erfordert in vielen Fällen die Mitwirkung einer Benannten Stelle bei der Zulassung von IVD-Produkten, wodurch sich die Zahl der zu prüfenden Produkte erheblich erhöht (mit Ausnahme der Produkte der Klasse A). Die Anforderungen an die Benennung und Überwachung der Benannten Stellen wurden ebenfalls deutlich verschärft, da zuständige Behörden und Referenzlabore nun in die Konformitätsbewertung von hochriskanten Produkten eingebunden werden müssen. Diese Änderungen führen voraussichtlich zu längeren Konformitätsbewertungsverfahren.
Die Einführung von einmaligen Produktnummern („Unique Device Identification“, UDI) erleichtert im Falle eines Sicherheitsvorfalls die Rückverfolgbarkeit von Produkten und ermöglicht einen schnelleren und effizienteren Rückruf von IVD-Produkten.
Darüber hinaus stellt die IVDR-Verordnung höhere Anforderungen an die Technische Dokumentation und klinische Bewertungen. Diese müssen nun detaillierter ausfallen. Die Verordnung verlangt auch, dass Hersteller Leistungsstudien durchführen und nachweisen, dass ihre Produkte in Bezug auf Sicherheit und Performance den Anforderungen der jeweiligen Risikoklasse gerecht werden. Diese Bewertung muss auch nach dem Inverkehrbringen fortgeführt werden, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren und darauf reagieren zu können.
Voraussetzungen & Übergangsfristen für IVD-Produkte
- Produkte der Liste D: bis 31. Dezember 2027
- Produkte der Liste C: bis 31. Dezember 2028
- Produkte der Liste B und sterile Produkte der Liste A: bis 31. Dezember 2029
- Produkte mit bestehendem Benannten-Stellen-Zertifikat: bis 26. Mai 2025
- In-house Devices: bis 26. Mai 2024 (mit möglicher Verlängerung bis 2028)
Voraussetzungen für die Übergangsfrist
- Konformitätserklärung nach IVDD vor dem 26. Mai 2022
- Keine wesentlichen Änderungen am Produkt
- Implementierung der IVDR-konformen Überwachung und Vigilanz
- Registrierung in EUDAMED
Gerne unterstützen wir Sie bei der Qualitätssicherung Ihrer In-vitro-Diagnostika und der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen. So stellen wir sicher, dass Sie den Konformitätsbewertungsprozess für Ihre Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika effizient und reibungslos durchlaufen können.
Wir sind Ihre „Experts in IVD“
Umfassende Erfahrung & Expertise
Jahrelange Erfahrung in der weltweiten Zulassung von IVD und tiefgreifendes Verständnis komplexer regulatorischer Anforderungen.
Engagierte & sachkundige Mitarbeiter
Hochqualifiziertes Team mit Leidenschaft für IVD-Regulierung und maßgeschneiderten Lösungsansätzen.
Nachgewiesene Erfolgsbilanz bei Audits
Zahlreiche erfolgreiche Zulassungen und zufriedene Kunden zeugen von unserer Kompetenz.
Nahtlose Konformität & Markteinführung
Ganzheitliche Betreuung von der Entwicklung bis zur Markteinführung für eine effiziente und konforme Produktplatzierung.
Kontinuierliche Unterstützung & Beratung
Langfristige Partnerschaft mit proaktiver Beratung zu regulatorischen Entwicklungen.
Schritt für Schritt zum Erfolg
KOSTENLOSES VORGESPRÄCH
INTERNES AUDIT / GAP-ANALYSE
PROZESSANALYSE
NACHBEARBEITUNG DES AUDITS
BESTEHEN DES EXTERNEN AUDITS: ZERTIFIZIERUNG
Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses, unabhängig davon, in welchem Markt Sie Ihr IVD-Produkt vermarkten möchten
Fallstudien: Unsere Erfolgsgeschichten

Schnelle Marktzulassung eines Diabetes-Diagnostikums in der EU durch umfassende regulatorische Unterstützung
Aufgabe
Ein mittelständisches Unternehmen wollte ein innovatives In-vitro-Diagnostikum für die Früherkennung von Diabetes auf den europäischen Markt bringen. Das Unternehmen stand vor der Herausforderung, die komplexen Anforderungen der EU-IVD-Verordnung (IVDR) zu erfüllen und gleichzeitig den Markteintritt so schnell wie möglich zu realisieren.
Lösung
MEDAGENT wurde beauftragt, den gesamten Zulassungsprozess zu übernehmen. Dies umfasste die Erstellung der technischen Dokumentation, die Durchführung der Risikobewertung, die Vorbereitung der klinischen Bewertungsunterlagen und die Kommunikation mit den benannten Stellen. MEDAGENT koordinierte zudem die notwendigen Prüfungen und unterstützte das Unternehmen bei der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485.
Ergebnis
Dank der umfassenden Unterstützung durch MEDAGENT konnte das Unternehmen die Zulassung innerhalb des geplanten Zeitrahmens erfolgreich abschließen. Das Produkt erhielt die CE-Kennzeichnung und konnte ohne Verzögerung auf den europäischen Markt gebracht werden. Dadurch konnte das Unternehmen frühzeitig Marktanteile gewinnen und die Investitionskosten schnell amortisieren.

Erfolgreiche globale Markteinführung eines Infektionsdiagnostikums durch koordinierte Zulassungsstrategie
Aufgabe
Ein global agierendes Unternehmen plante die Markteinführung eines neuen In-vitro-Diagnostikums für den Nachweis von Infektionskrankheiten in mehreren internationalen Märkten, darunter die USA, Japan und Australien. Das Unternehmen benötigte Unterstützung bei der Einhaltung der unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen dieser Länder.
Lösung
MEDAGENT übernahm die Koordination der weltweiten Zulassungsstrategie. Dies beinhaltete die Anpassung der technischen Dokumentation an die jeweiligen länderspezifischen Anforderungen, die Vorbereitung und Einreichung der Zulassungsanträge sowie die Kommunikation mit den entsprechenden Gesundheitsbehörden. Zudem stellte MEDAGENT sicher, dass alle klinischen Daten und Studien den internationalen Standards entsprachen.
Ergebnis
Mit der Hilfe von MEDAGENT konnte das Unternehmen die Zulassung in den angestrebten Märkten erfolgreich und ohne größere Verzögerungen abschließen. Dies ermöglichte eine zeitgleiche Markteinführung des Produkts in mehreren Ländern, was zu einer signifikanten Steigerung der globalen Marktpräsenz und des Umsatzes führte. Das Unternehmen profitierte von einer effizienten und reibungslosen Zulassungsstrategie, die sowohl Zeit als auch Kosten sparte.
Profitieren Sie von mehr als 25 Jahren Expertise
Mit Niederlassungen in Deutschland, USA, UK und Brasilien ist unser Team aus 30 Experten zuverlässiger Partner im Bereich Zulassungs- und Prozessberatung mit Fokus auf die Medizintechnik für mehr als 300 internationale Kunden.
Unser Ziel ist es, die regulatorische Qualität und Effektivität von Medizintechnikunternehmen durch Gewissenhaftigkeit und Innovation zu fördern, um unseren Kunden einen schnellen und zuverlässigen Weg zur Zertifizierung Ihrer Medizinprodukte oder IVD zu ermöglichen.
FAQ - Diese Fragen werden uns häufig gestellt
Die IDVR ist am 26. Mai 2022 in Kraft getreten. Ungeachtet der gesetzten Übergangsfristen sind damit verschiedene Anforderungen für IVD-Hersteller verpflichtend geworden. Dazu zählen die Überwachungspflicht der Produkte im Markt, die Vigilanz und die Überwachung durch die zuständigen Behörden. Auch wenn Produkte noch unter IVDD in Verkehr gebracht wurden, ist damit das gesamte Kapitel VII der IVDR anzuwenden. Alle Akteure müssen zudem in der EUDAMED registriert sein. Während der Übergangsfristen dürfen zudem keine wesentlichen Änderungen am Design der Produkte und an deren Zweckbestimmung erfolgen, da ansonsten die Anforderungen der IVDR unmittelbar und vollständig anzuwenden sind.
Unter Inverkehrbringen versteht man den Prozess, bei dem ein Produkt hergestellt und vom Hersteller oder Importeur an eine andere juristische Person veräußert wird. Hierbei ist es nicht zwingend notwendig, dass das physische Produkt den Besitzer wechselt. Alle weiteren Veräußerungen des Produkts nach dem Inverkehrbringen, beispielsweise von einem Händler an einen Endverbraucher, werden als Bereitstellung auf dem Markt betrachtet. Sowohl das Inverkehrbringen als auch die Bereitstellung beziehen sich auf jedes einzelne Produkt und nicht auf einen allgemeinen Produkttyp, unabhängig davon, ob das Produkt als Einzelstück oder in Serie produziert wurde.
Das bedeutet, dass individuelle Produkte, die nach Inkrafttreten der IVDR auf den Markt gebracht werden, die Anforderungen der IVDR erfüllen müssen, auch wenn das gleiche Produktmodell oder derselbe Produkttyp bereits vor dem Inkrafttreten der IVDR erhältlich war.
Bei der IVDR handelt es sich um eine Verordnung. Bei der IVDD handelte es sich um eine Richtlinie. Verordnungen sind, im Gegensatz zu Richtlinien, in allen EU-Mitgliedstaaten mit einer Durchgriffswirkung für den Einzelnen unmittelbar gültig und rechtlich verbindlich, ohne dass eine Umsetzung („Implementation“) in nationales Recht notwendig ist.
Mit der IVDR Verordnung wurden zahlreiche Änderungen der regulatorischen Anforderungen für IVD (in vitro diagnostic medical device) in der EU eingeführt. Diese Veränderungen erfordern massive Investitionen (an Zeit, Ressourcen und Finanzmitteln) seitens der Hersteller zur Erfüllung der neuen Anforderungen. Darüber hinaus sind nach wie vor nicht alle Leitfäden, Durchführungs- und delegierte Rechtsakte veröffentlicht. IVD-Hersteller sind daher gut beraten, sich über alle Änderungen der IVDR auf dem Laufenden zu halten und gemeinsam mit ihren Benannten Stellen die fristgerechte Prüfung und Zulassung ihrer Produkte sicherzustellen.
Benannte Stellen müssen bei allen Produkten außer Klasse A die Konformität bewerten. Ihre Anforderungen wurden durch die IVDR deutlich erhöht:
- Produktklassifizierung ermitteln
- QM-System anpassen
- Technische Dokumentation erstellen
- Benannte Stelle einbinden
- Konformitätsbewertung durchführen
Bei der Einführung von In-vitro-Diagnostika auf dem Markt müssen Hersteller die erforderliche technische Dokumentation erstellen und sicherstellen, dass die Produkte entsprechend gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung muss Informationen zur Identifizierung des Produkts, zur Herkunft und zur Verwendung enthalten.
Die IVDR ist eine Verordnung mit direkter Rechtswirkung in allen EU-Staaten, während die IVDD eine Richtlinie war, die national umgesetzt werden musste. Die IVDR stellt deutlich höhere Anforderungen an Sicherheit und Leistung.
Für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika in der Europäischen Union gelten die Anforderungen der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR). Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und eine Benannte Stelle hinzuziehen, um die Konformität ihrer Produkte sicherzustellen.
Hersteller sind verpflichtet, die Konformität ihrer In-vitro-Diagnostika sicherzustellen und die Dokumentation bereitzuhalten. Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Anforderungen entsprechen. Händler sind dafür verantwortlich, dass die Produkte korrekt gekennzeichnet und dokumentiert sind.
Um sicherzustellen, dass In-vitro-Diagnostika den erforderlichen Standards entsprechen, müssen Hersteller Qualitätskontrollen und Prüfverfahren gemäß den Anforderungen der IVDR Verordnung durchführen. Dies umfasst die Leistungsprüfung und die Validierung der Leistungsfähigkeit der Produkte.
Die Übergangsfristen für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika gemäß der IVDR variieren je nach Risikoklasse der Produkte. Abhängig von der Klassifizierung erstrecken sich die Fristen bis 2025, 2026 oder 2027. Es ist wichtig, die spezifischen Compliance-Anforderungen und Fristen im Zusammenhang mit den jeweiligen Produkten und deren Klassifizierung zu prüfen.
- Prozessvalidierung (DQ, IQ, OQ, PQ)
- UDI-Implementation und EUDAMED-Registrierung
- CE-Konformitätsbewertung
- Risikomanagement nach ISO 14971
MEDAGENT bietet umfassende Dienstleistungen, einschließlich der Vorbereitung und Einreichung von Zulassungsunterlagen, Beratung zu regulatorischen Anforderungen, Risikobewertung und -management sowie kontinuierliche Unterstützung und Beratung während des gesamten Zulassungsprozesses.
MEDAGENT verfügt über fundiertes Wissen der globalen regulatorischen Landschaft und hilft Ihnen, alle relevanten Vorschriften und Standards zu erfüllen, um Ihre IVD-Produkte erfolgreich auf internationalen Märkten zuzulassen.
Die Zusammenarbeit mit MEDAGENT führt zu schnelleren Marktzulassungen, minimiert Risiken, spart Kosten und gewährleistet höchste Compliance-Sicherheit, was letztendlich zu einem Wettbewerbsvorteil und erhöhter Kundenzufriedenheit führt.
Die Dauer des Zulassungsprozesses kann je nach Komplexität des Produkts und den spezifischen Anforderungen der Zielmärkte variieren. MEDAGENT arbeitet effizient und zielgerichtet, um den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen.
MEDAGENT zeichnet sich durch umfassende Erfahrung, engagierte und sachkundige Mitarbeiter, eine nachgewiesene Erfolgsbilanz, nahtlose Konformität und Markteinführung sowie kontinuierliche Unterstützung und Beratung aus. Diese Faktoren machen uns zu Ihrem idealen Partner für die Zulassung von In-vitro-Diagnostika.