Spanien Medizinprodukteregistrierung

Nationale Anforderungen bei der Zulassung von Medizinprodukten in Spanien

Spanien ist einer der größten Märkte für Medizintechnik in Europa und unterliegt als EU-Mitgliedstaat der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) sowie ergänzenden nationalen Vorschriften. Neben der CE-Kennzeichnung gibt es spezifische Anforderungen für die Registrierung, Marktüberwachung und Erstattung von Medizinprodukten.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die nationalen Anforderungen in Spanien, die über die allgemeinen EU-Vorgaben hinausgehen.

Zuständige Behörde für Medizinprodukte in Spanien

Die Regulierung und Marktüberwachung von Medizinprodukten erfolgt durch die Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios (AEMPS), die dem spanischen Gesundheitsministerium unterstellt ist.

Aufgaben der AEMPS

  • Zulassung und Überwachung von Medizinprodukten
  • Bewertung von klinischen Prüfungen
  • Genehmigung und Registrierung von Herstellern und Produkten
  • Überwachung von Vigilanzmeldungen und Sicherheitsberichten

Weitere Informationen zur AEMPS sind auf der offiziellen Website verfügbar:
www.aemps.gob.es


Registrierungspflicht für Medizinprodukte in Spanien

Zusätzlich zur EU-weiten Registrierung in EUDAMED müssen bestimmte Medizinprodukte in Spanien vor dem Inverkehrbringen bei der AEMPS registriert werden.

Registrierungspflicht für Hersteller und Produkte

  • Hersteller mit Sitz in Spanien müssen sich bei der AEMPS registrieren.
  • Medizinprodukte der Klasse I müssen vor dem Inverkehrbringen gemeldet werden.
  • Hersteller von In-vitro-Diagnostika (IVD) müssen sich in einer separaten Datenbank der AEMPS registrieren.
  • Medizinprodukte mit besonderen Eigenschaften, wie sterilisierte oder maßgefertigte Produkte, unterliegen gesonderten Meldepflichten.

Registrierungsprozess in Spanien

  1. Erstellung eines Benutzerkontos im AEMPS-Registrierungssystem
  2. Erfassung des Herstellers oder Bevollmächtigten (EU-AR)
  3. Eingabe der Produktdaten, einschließlich CE-Zertifikat und technischer Informationen
  4. Einreichung der Registrierung über das AEMPS-Portal
  5. Bestätigung durch die AEMPS

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis wenige Monate.


Notwendigkeit eines lokalen Repräsentanten in Spanien

Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen einen Bevollmächtigten (Authorized Representative, EU-AR) benennen, um ihre Produkte in Spanien zu registrieren und in Verkehr zu bringen.

Pflichten des Bevollmächtigten (EU-AR)

  • Kommunikation mit den spanischen Behörden (AEMPS)
  • Registrierung in der AEMPS-Datenbank für Hersteller außerhalb der EU
  • Prüfung der technischen Dokumentation auf Konformität

Hersteller mit Sitz in Spanien benötigen keinen zusätzlichen Bevollmächtigten, müssen jedoch alle regulatorischen Anforderungen erfüllen.


Klassifizierung von Medizinprodukten in Spanien

Die Klassifizierung von Medizinprodukten erfolgt gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) und unterscheidet sich nicht von anderen EU-Mitgliedstaaten.

Klassifizierung nach MDR

  • Klasse I – Geringes Risiko (z. B. Verbandstoffe, chirurgische Instrumente)
  • Klasse IIa – Mittleres Risiko (z. B. Infusionspumpen, Ultraschallgeräte)
  • Klasse IIb – Höheres Risiko (z. B. Anästhesiegeräte, Defibrillatoren)
  • Klasse III – Hohes Risiko (z. B. Herzklappen, künstliche Gelenke)

Besondere Klassifizierungen in Spanien

Einige Produktgruppen unterliegen zusätzlichen nationalen Anforderungen, insbesondere:

  • Maßgefertigte Medizinprodukte – Registrierung und zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation
  • Sterilisierte Produkte – Meldepflicht bei der AEMPS
  • Produkte mit tierischen Bestandteilen – Besondere Nachweispflichten

Zulassungsverfahren für Medizinprodukte in Spanien

Die Zulassung eines Medizinprodukts erfolgt EU-weit über die CE-Kennzeichnung. Spanien hat jedoch zusätzliche Anforderungen für die Markteinführung und Erstattung durch das öffentliche Gesundheitssystem.

Welche Zulassungsverfahren gibt es?

  • CE-Kennzeichnung gemäß MDR – Pflicht für den Markteintritt
  • Registrierung in der AEMPS-Datenbank für bestimmte Produkte
  • Zusätzliche Anforderungen für Hochrisiko-Produkte – Genehmigung durch die AEMPS erforderlich

Erstattungsverfahren für Medizinprodukte in Spanien

Neben der regulatorischen Zulassung ist die Erstattung durch das spanische Gesundheitssystem (SNS – Sistema Nacional de Salud) ein entscheidender Faktor für den Markterfolg.

Wichtige Erstattungsverfahren:

  1. Inclusion en la Cartera de Servicios Comunes del SNS
    • Aufnahme in die Liste der erstattungsfähigen Medizinprodukte
    • Genehmigung durch das Gesundheitsministerium erforderlich
  2. Bewertung durch die Agencia de Evaluación de Tecnologías Sanitarias (AETS)
    • Bewertung der klinischen Wirksamkeit eines Medizinprodukts für die Aufnahme in die Erstattung

Durchschnittliche Dauer der Zulassungsverfahren

  • CE-Kennzeichnung: Je nach Produktklasse 3 bis 24 Monate
  • AEMPS-Registrierung: Einige Wochen bis wenige Monate
  • Erstattungsverfahren: 6 bis 24 Monate, abhängig vom Verfahren

Anfallende Kosten

  • AEMPS-Registrierung: Keine direkten Gebühren für die meisten Produkte
  • Benannte Stelle für CE-Zertifizierung: Abhängig von Produktklasse (10.000 – 100.000 Euro)
  • Erstattungsverfahren: Kosten für Studien und Antragstellung können hoch sein

Gültigkeit der Registrierung und Zulassung

  • CE-Kennzeichnung ist in der Regel 5 Jahre gültig
  • AEMPS-Registrierung bleibt gültig, solange das Produkt aktiv vermarktet wird

Sprachanforderungen

  • Technische Dokumentation kann auf Englisch eingereicht werden
  • Gebrauchsanweisungen, Etiketten und Verpackungen müssen auf Spanisch verfügbar sein

Fazit

Spanien ist ein bedeutender Medizintechnikmarkt mit zusätzlichen nationalen Anforderungen zur Registrierung und Erstattung von Medizinprodukten.

Wichtige Punkte zusammengefasst:

  • AEMPS-Registrierung ist verpflichtend für bestimmte Medizinprodukte
  • Nicht-EU-Hersteller benötigen einen Bevollmächtigten (EU-AR)
  • Sonderanforderungen für maßgefertigte, sterilisierte und Hochrisikoprodukte
  • Erstattungsverfahren sind entscheidend für den Markterfolg
  • Technische Dokumentation kann auf Englisch eingereicht werden, Etiketten und Gebrauchsanweisungen müssen auf Spanisch vorliegen

Unterstützung durch MEDAGENT

MEDAGENT bietet umfassende Dienstleistungen für den spanischen Markt:

  • Registrierung bei der AEMPS
  • Beratung zur CE-Kennzeichnung und technischen Dokumentation
  • Unterstützung bei Post-Market Surveillance und Vigilanz
  • Begleitung durch den Erstattungsprozess mit Krankenkassen

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Zulassung von Medizinprodukten in Spanien, kontaktieren Sie uns direkt.

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