Europäischer Wirtschaftsraum – Registrierung von Medizinprodukten

Zulassung von Medizinprodukten in Europa – Ein Leitfaden für Hersteller

Die Zulassung von Medizinprodukten in Europa wird durch die Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR 2017/745) geregelt. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Medizinprodukterichtlinie (MDD 93/42/EWG) und die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMDD 90/385/EWG). Hersteller, die ihre Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen möchten, müssen die Anforderungen der MDR vollständig erfüllen und eine CE-Kennzeichnung für ihre Produkte erhalten.

Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Anforderungen für die Zulassung von Medizinprodukten in Europa.

Allgemeiner Überblick über den Medizinproduktemarkt in Europa

Einwohnerzahl

Die Europäische Union umfasst derzeit 27 Mitgliedstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von rund 448 Millionen Menschen. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und weitere Länder wie die Schweiz und das Vereinigte Königreich halten sich teilweise an dieselben oder ähnliche Vorschriften.

Marktvolumen

  • Der europäische Medizintechnikmarkt ist einer der größten weltweit und wird auf über 140 Milliarden Euro geschätzt.
  • Etwa 27 Prozent des weltweiten Umsatzes in der Medizintechnik entfallen auf Europa.
  • Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich machen über 70 Prozent des europäischen Marktes aus.

Prognosen für die nächsten drei Jahre

  • Die Branche wächst mit einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4 bis 6 Prozent.
  • Wichtige Wachstumstreiber sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Robotik und personalisierte Medizinprodukte.
  • Durch die Einführung der MDR 2017/745 sind die Anforderungen an die Hersteller gestiegen, was zu Verzögerungen bei der Zulassung neuer Produkte geführt hat.


Zuständige Behörde für Medizinprodukte in Europa

Die Regulierung von Medizinprodukten in Europa erfolgt auf EU-Ebene, wobei die Europäische Kommission eine zentrale Rolle spielt.

Regulierungsbehörden und ihre Aufgaben

  • Europäische Kommission: Entwickelt und aktualisiert die regulatorischen Anforderungen (z. B. MDCG-Leitlinien).
  • Benannte Stellen (Notified Bodies, NB): Prüfen und zertifizieren Medizinprodukte gemäß MDR 2017/745.
  • Nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten: Sie überwachen die Einhaltung der MDR-Vorschriften auf nationaler Ebene.

Beispiele für nationale Behörden

  • Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Frankreich: Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM)
  • Italien: Gesundheitsministerium
  • Spanien: Spanische Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (AEMPS)

Rechtliche Anforderungen im Zielland

Rechtliche Grundlagen für Medizinprodukte in Europa

Die MDR 2017/745 ist seit Mai 2021 vollständig in Kraft und ersetzt die bisherigen Medizinprodukterichtlinien. Sie legt umfassende Anforderungen für Hersteller, Händler, Importeure und benannte Stellen fest.

Wichtige Aspekte der MDR 2017/745

  • Gesteigerte Anforderungen an klinische Bewertungen
  • Verschärfte Marktüberwachung und Post-Market-Surveillance (PMS)
  • Strengere Anforderungen an die technische Dokumentation
  • Einführung der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)

CE-Kennzeichnung als Voraussetzung für den Markteintritt

Hersteller müssen nachweisen, dass ihr Medizinprodukt die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) gemäß der MDR erfüllt. Erst dann dürfen sie die CE-Kennzeichnung anbringen und ihr Produkt in der EU in Verkehr bringen.

Informationen zur Notwendigkeit eines lokalen Vertreters

Ist ein lokaler Vertreter erforderlich, um Medizinprodukte zuzulassen oder zu registrieren?

Ja, für Hersteller außerhalb der Europäischen Union ist es verpflichtend, einen EU-Bevollmächtigten (European Authorized Representative, EU-AR) zu benennen.

Anforderungen an den EU-Bevollmächtigten (EU-AR)

  • Der EU-AR muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
  • Er übernimmt die Kommunikation mit den nationalen Behörden.
  • Er ist für die Überprüfung der technischen Dokumentation zuständig.
  • Er wird in der EUDAMED-Datenbank als Bevollmächtigter eingetragen.

Hersteller mit Sitz in der EU benötigen keinen Bevollmächtigten, müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Produkt den Anforderungen der MDR entspricht.

Definition und Klassifizierung von Medizinprodukten

Nach welchem Gesetz wird dies in Europa geregelt?

Die Klassifizierung von Medizinprodukten erfolgt gemäß der MDR 2017/745, die die Produkte nach ihrem Risikopotenzial einstuft.

Klassifizierung von Medizinprodukten gemäß MDR

  • Klasse I – Geringes Risiko (z. B. Verbandmaterial, chirurgische Instrumente)
  • Klasse IIa – Mittleres Risiko (z. B. Infusionspumpen, Ultraschallgeräte)
  • Klasse IIb – Höheres Risiko (z. B. Anästhesiegeräte, Defibrillatoren)
  • Klasse III – Hohes Risiko (z. B. Herzklappen, Stents, Implantate)

Darüber hinaus gelten besondere Klassifizierungsregeln für In-vitro-Diagnostika (IVD) gemäß der IVDR 2017/746.

Zulassungsverfahren für Medizinprodukte in Europa

Welche Zulassungsverfahren gibt es?

Je nach Risikoklasse gibt es unterschiedliche Zulassungsverfahren:

  • Selbsterklärung (für Produkte der Klasse I ohne Messfunktion oder Sterilität)
  • Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle (für Produkte der Klassen I, I, IIa, IIb und III)
  • Klinische Bewertung und Marktüberwachung für alle Produkte

Durchschnittliche Dauer der Zulassungsverfahren

  • Klasse I: ca. 1–3 Monate
  • Klasse IIa und IIb: ca. 6–12 Monate
  • Klasse III: ca. 12–24 Monate

Die Dauer hängt stark von der Kapazität der benannten Stellen und der Qualität der technischen Dokumentation ab.

Anfallende Kosten

  • Klasse I: Geringe Kosten, da keine benannte Stelle erforderlich ist.
  • Klasse IIa und IIb: Zwischen 10.000 und 50.000 Euro, je nach Produkt.
  • Klasse III: Mehr als 100.000 Euro für die Zulassung und klinische Studien.

Gültigkeit der Registrierung bzw. Zulassung

  • Die CE-Kennzeichnung ist in der Regel fünf Jahre lang gültig.
  • Nach Ablauf muss eine erneute Bewertung durch die benannte Stelle erfolgen.

Sprachanforderung

  • Die technische Dokumentation kann auf Englisch eingereicht werden.
  • Gebrauchsanweisungen, Etiketten und Produktinformationen müssen in allen relevanten EU-Sprachen verfügbar sein.

Fazit

Die Zulassung von Medizinprodukten in Europa ist ein anspruchsvoller Prozess, der strenge Anforderungen an die Hersteller stellt. Neben der CE-Kennzeichnung sind eine umfassende technische Dokumentation und Marktüberwachung erforderlich.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Die CE-Kennzeichnung ist für den EU-Markt vorgeschrieben
  • Strenge Anforderungen gemäß der MDR 2017/745
  • Für Produkte der Klassen II und III sind benannte Stellen erforderlich
  • Hersteller aus Nicht-EU-Ländern benötigen einen EU-Bevollmächtigten

Unterstützung durch MEDAGENT

MEDAGENT bietet umfassende Dienstleistungen für die MDR-Zulassung:

  • EU-Bevollmächtigten-Service (EU-AR)
  • Beratung zur technischen Dokumentation und zur CE-Kennzeichnung
  • Unterstützung bei Konformitätsbewertungsverfahren mit benannten Stellen

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Zulassung wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Besondere länderspezifische Anforderungen in Europa:

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